AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Mietvertrag

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen der F2 Event GmbH.
Der Mietzeitraum beginnt mit der Übergabe des gemieteten Materials und endet mit der Rückgabe. Nebenabsprachen sind nur schriftlich gültig.
Alle Angebote der F2 Event GmbH sind unverbindlich und nicht bindend.

2. Mietpreise

Alle Preise sind Netto und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
Hierbei handelt es sich um den Mietpreis für einen Tag / 24 Stunden.
Sollten Material länger benötigt werden, erstellt die F2 Event GmbH ein individuelles Angebot.
Die Preise gelten ab Lager in Sondershausen.

3. Haftung

Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietmaterials resultieren.
Für Verlust oder Beschädigung des Mietmaterials ist der Mieter verantwortlich.
Für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, z. B. Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter,
Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus haftet der Mieter.
Sollte der Mieter einen An- bzw. Abtransport mit der F2Event GmbH vereinbart haben, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Anfahrt für einen Sattelzug 40t ausgelegt ist.
Schäden, die durch Anlieferung am Weg entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.

4. Verfügbarkeit

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung benannt sind.
Im An- und Abtransport sind nur die reinen Transportkosten enthalten.
Ein Auf- und Abbau sowie das Verteilen oder Einsammeln des Materials sind nicht inklusive.
Bei Anlieferung ist der Mieter verpflichtet eine bevollmächtigte Person zu bestellen, die die Ware in Empfang nimmt und unverzüglich kontrolliert.
Die F2 Event GmbH haftet nicht bei Lieferverzug infolge höherer Gewalt bzw. schlechtem Wetter, Versäumnisse Dritter, Krankheit oder Terrorismus.

5. Informationspflicht des Mieters

Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:
• das Mietmaterial bei der Anlieferung nicht vollständig ist,
• das Mietmaterial beschädigt ist,
• das Mietmaterial gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.

6. Kündigung

Die Kündigung eines Auftrags ist bis spätestens 8 Wochen vor Beginn des Ereignisses möglich.
Der Auftrag muss schriftlich bei der F2 Event GmbH gekündigt werden.
Es werden die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Bei einer Storniereung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer die Güter können noch vermietet werden.
In diesem Falle werden nur 30 % des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.

7. Bildrechte

Die F2 Event GmbH behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht,
zu Marketingzwecken der F2 Event GmbH Foto-, Videoaufnahmen usw. zu machen.

8. Datenschutz

Alle von der F2 Event GmbH erhobenen und gespeicherten persönlichen Kundendaten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung verwendet.
Es werden Vor- und Familiennamen des Kunden, die zugehörige Rechnungs- und Lieferanschrift sowie eine ggf. hinterlegte Rufnummer und Emailadresse gespeichert.
Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen rechtlich notwendige Maßnahmen (z. B. Inkassobüro, Rechtsanwalt, Auskunfteien) und Maßnahmen des Warentransportes einschließlich der Sendungsverfolgung.
Der Kunde hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

9. Logistik

Sollte der Mieter das Mietmatreial selbst abholen, muss das Material in einem geschlossenen Fahrzeug gesichert transportiert werden.
Die F2 Event GmbH kann bei Erteilen des Auftrags zur Lieferung bei Verzug nicht haftbar gemacht werden.
Die Anfahrt muss tauglich für einen Sattelzug 40 t. sein. Der Untergrund muss fest und befahrbar sein.
Für Schäden an Zufahrten, die durch Lieferung entstehen, haftet die F2 Event GmbH nicht.

10. Reinigung

Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln.
Das Mietmaterial muss sauber oder mit üblicher Gebrauchsverschmutzung an den Mieter zurückgegeben werden.
Wäsche mit Brandlöchern oder nicht zu reinigender Verschmutzung wird den Kunden in Rechnung gestellt.
Bei Bruch oder Zerstörung trägt der Mieter die Wiederbeschaffungskosten.

11. Gerichtsstand

Für alle wechselseitigen, aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten der Vertragspartner wird Sondershausen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern es sich bei den Vertragspartnern um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. unwirksam werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Bad Frankenhausen, den 01.03.2024